Am 22. Juli fand der Gasinfrastruktur-Gipfel statt. Wirtschaftsminister Martin Kocher und die für Energie zuständige Ministerin Leonore Gewessler besprachen mit Sozialpartnern, Experten und ausgewählten Unternehmen konkrete Infrastrukturprojekte und Strategien zur Sicherung der Gasversorgung.
Der Fachverband Gas Wärme nahm an der Beratung teil.
Als Vertretung der Gaswirtschaft empfahl er zur langfristigen Sicherung der Gasversorgung in Österreich, neben der verstärkten Gasspeicherung und dem Ausbau der Gasinfrastruktur, die Diversifizierung der Bezugsquellen (Nutzung von LNG, Gas aus Norwegen sowie den Gasbezug über den südlichen Korridor) und die Hebung heimischer Potenziale für Grüne Gase. Es muss nun rasch die Weichenstellung für die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Gasen wie z.B. Biomethan und Wasserstoff erfolgen.
Damit Grüne Gase in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Haushalten und Unternehmen leisten können, müssen aus Sicht des FGW die folgenden Handlungen gesetzt werden:
1. Rasches Grün-Gas-Gesetz: Die rasche Hebung heimischer Potenziale von Grünen Gasen (insb. Biomethan, künftig auch Wasserstoff) reduziert die Importabhängigkeit und stellt einen Beitrag zur Versorgungssicherheit dar. Zudem wirkt sich der Ausbau der Biogas-Produktion positiv auf die Wertschöpfung in Österreich aus.
2. Bekenntnis zur Nutzung und H2-Ertüchtigung der bestehenden Gasinfrastruktur auf allen Ebenen (Transport, Speicher und Verteilung) als Teil der zukünftigen österreichischen Energieinfrastruktur. Die Nutzung der komplett ausgebauten und perfekt gewarteten Infrastruktur spart Geld und Zeit. Das Gasnetz, das ursprünglich für die Versorgung mit Erdgas errichtet wurde, funktioniert genauso für Grüne Gase (Biomethan, Synthetisches Gas und klimaneutraler Wasserstoff).
3. Anerkennung der Umstellung der Gasinfrastruktur auf Wasserstoff in der Regulierung und Investitionsförderungen für Wasserstoff: Aktuell ist bereits die Einspeisung von 10 % Wasserstoff problemlos möglich, Forschungsprojekte der ÖVGW zeigen, dass ein Großteil der verbauten Rohrleitungen für den Transport von reinem Wasserstoff möglich ist. Ebenso werden neue Leitungen schon seit geraumer Zeit für den Transport von 100 % Wasserstoff ausgelegt.
4. Gleichstellung von Biogas mit anderen Erneuerbaren im Steuerrecht (keine Erdgasabgabe und keine CO2-Steuer auf Grüne Gase – hier fehlt Umsetzung). Aktuell werden Grüne Gase bei Verteilung über das Gasnetz zum Verbraucher nach wie vor wie fossiles Erdgas mit der Erdgasabgabe und zukünftig auch mit der CO2-Abgabe belastet. Die Klarstellung kann über die Verordnungsermächtigung des BMF geregelt werden.
5. Sektorübergreifende Infrastrukturplanung der Gas-, Wärme- und Stromnetze, mit dem Fokus, die Energiewende unter Nutzung und Ausbau der bestehenden Energieinfrastrukturen volkswirtschaftlich möglichst kosteneffizient zu gestalten.
6. Ausbau der Speicher- und Umwandlungstechnologien für erneuerbare Energieträger. Stromspitzen werden durch Power-to-Gas-/Power-to-Heat-Anlagen geglättet und das Stromnetz somit entlastet.
7. Berücksichtigung von Grünen Gasen im Erneuerbaren Wärmegesetz (EWG): Ziel muss die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energieträger oder auf qualitätsgesicherte Fernwärme bis 2040 sein. Dabei muss auf die individuellen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden, um die besten Lösungen zu finden (insb. Unterschied zwischen ländlichem und urbanem Bereich).
Der FGW fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, sowohl für den Ausbau der Produktion von Grünen Gasen als auch zur Ertüchtigung der Gasinfrastruktur rasch die passenden Entscheidungen zu treffen. Ausgaben in Infrastrukturmaßnahmen stellen zudem keine Lock-In-Investitionen dar, sondern sind vielmehr die Voraussetzung für eine zukünftige Versorgung Europas und Österreichs mit erneuerbaren Gasen und Wasserstoff.