EU-Mitgliedstaaten benötigen für nationale Wirtschaftsförderprogramme die Genehmigung der EU-Kommission. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindern und unfaire Vorteile einzelner Unternehmen ausschließen. Mit der Entscheidung unterstützt die EU-Kommission Österreichs Zielsetzung zur Wasserstoffproduktion sowie die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Die Europäische Kommission hat Anfang März ein österreichisches Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro genehmigt. Ziel ist die Unterstützung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen des „Auctions-as-a-Service“-Instruments der Europäischen Wasserstoffbank und entspricht den EU-Beihilfevorschriften.
Im Rahmen des Konzepts „Auctions-as-a-Service“ können die Mitgliedstaaten den EU-weiten Auktionsmechanismus des Innovationsfonds nutzen, um einen vorab festgelegten Betrag an nationalen Mitteln für Projekte zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in ihrem Hoheitsgebiet bereitzustellen.
Welche Projekte gefördert werden, wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens entschieden, das Ende letzten Jahres begonnen hat und im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein soll. Einziges Zuschlagskriterium ist die Höhe der benötigten direkten Förderung pro Kilogramm erzeugten erneuerbaren Wasserstoffs. Der günstigste Bieter, d.h. der Bieter mit dem geringsten Subventionsbedarf pro Kilogramm, erhält den Zuschlag. Die Obergrenze liegt bei 4 Euro pro kg und die Beihilfe wird für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren gewährt..
Eine erste EU-weite Pilotauktion wurde im Zeitraum 2023-2024 durchgeführt. Es zeigte sich, dass fast ausschließlich Projekte aus Ländern, in denen viel billiger erneuerbarer Strom verfügbar ist, den Zuschlag erhielten. Die Gebote waren überraschend niedrig, und die Zuschläge erfolgten für eine Förderung von weniger als 50 Cent pro Kilogramm erzeugten Wasserstoffs.
Österreich stellt bis 2026 gemäß dem im Vorjahr beschlossenen Wasserstoffförderungsgesetz 820 Mio. für die Wasserstoffbank zur Verfügung. Durch die Initiative sollen in Österreich bis 2030 jährlich bis zu 112.000 Tonnen erneuerbarer Wasserstoff erzeugt und damit bis zu 536.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Mit der Genehmigung des österreichischen Wasserstoff-Förderprogramms durch die EU-Kommission können nun österreichische Projekte, die bei der Auktion nicht zum Zug gekommen sind, mit insgesamt 400 Millionen Euro gefördert werden. Pro Projekt gibt es eine Förderobergrenze von 200 Millionen Euro. Bis Mitte des Jahres soll feststehen, welche österreichischen Wasserstoffprojekte den Zuschlag erhalten.