Am 21. Februar konnten Energieministerin Leonore Gewessler und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig im Anschluss an den Ministerrat eine von der Gaswirtschaft lange erwartete Botschaft verkünden: Die beiden Koalitionspartner haben sich auf einen Entwurf für ein Erneuerbares Gasgesetz (EGG) geeinigt. „Wir begrüßen die Fortschritte, die nach langen politischen Verhandlungen beim EGG erzielt wurden“, so Peter Weinelt, Obmann des Fachverbandes Gas Wärme (FGW), in einer ersten Stellungnahme.
Die im EGG-Entwurf enthaltenen Regelungen sollen den Ausbau der erneuerbaren Gasversorgung bewirken und damit einen Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit Österreichs leisten. Davon profitieren auch heimische Unternehmen, die an der Errichtung von Biogasanlagen beteiligt sind, wodurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen Österreichs gesichert werden.
Im Zeitraum 2024 – 2030 sollen die Gasversorger einen jährlich steigenden Anteil ihres Absatzes mit im Inland erzeugten erneuerbaren Gasen wie Biomethan, grünem Wasserstoff oder synthetischen Gasen decken. Im Jahr 2030 soll dieser Anteil bei 9,75 % liegen und damit sicherstellen, dass österreichweit insgesamt mindestens 7,5 Terawattstunden erneuerbare Gase an Endkunden abgegeben werden; das wären rund 8,5 % des gesamten Gasverbrauchs in Österreich im Jahr 2022.
Marktprämienmodell günstiger als Quotenverpflichtung
Die im EGG-Entwurf vorgesehene verpflichtende Quote für Gasversorger ist aus Sicht des Fachverbandes Gas Wärme jedoch ungeeignet, einen raschen und kosteneffizienten Ausbau der Grüngaserzeugung in Österreich zu bewirken. Die Quote in Verbindung mit Strafzahlungen bei Nichterfüllung in Höhe von 150 Euro pro fehlender Megawattstunde bietet für Anlagenbetreiber wenig Anreize, möglichst effiziente Rohstoffbeschaffungsstrategien und Erzeugungstechnologien zu entwickeln und einzusetzen.
Statt kostspieliger Experimente mit Strafzahlungen empfiehlt der FGW, dem in Österreich seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzten Modell aus dem Ökostrombereich zu folgen. Dabei würden heimische Biogasanlagen im Rahmen eines Marktprämienmodells analog zum Ökostrom direkt gefördert, bestehende Abwicklungsprozesse und Institutionen könnten übernommen und damit die Kosten deutlich reduziert werden.
Der Gesetzesentwurf kann im Nationalrat nur mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Der Fachverband Gas Wärme hofft, dass im Zuge der dafür notwendigen Verhandlungen noch praxistaugliche Anpassungen vorgenommen werden, die einen raschen Markthochlauf für Grüne Gase ermöglichen.